Kosten Für Ernährungsberatung und -therapie: Die Kosten für Ernährungsberatung und -therapie werden nach § 20 und § 43 SGB V seitens der Krankenkassen voll- bis teilerstattet*. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf. Mit dem Zuweisungsformular (download) können Sie sich von Ihrem Arzt eine Zuweisung für die Ernährungsberatung ausfüllen lassen.
* Ausnahme: bei Versicherten der AOK erfolgt die Ernährungsberatung in der Regel nur über die AOK-Geschäftsstellen.
Gesundheitspraxis Pia Bauernschmitt-Hebling
Ob dem Brückle 14, 78054 Villingen-Schwenningen (imTriSanum)